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      | Staatlich anerkannte Gütestelle |   | 
           
      | Baden-Württemberg | 
   
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      | Die Gütestelle bietet Gewähr für die unabhängige, objektive und 
qualifizierte Schlichtung eines Konflikts.
Das Verfahren vor der Gütestelle folgt einer am vormaligen 
Schlichtungsgesetz orientierten Verfahrensordnung.
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      | Das Verfahren vor der Gütestelle bietet zwei Besonderheiten: |  | 
   
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      | 1. | Mit der Einreichung eines Antrags auf Durchführung des Verfahrens bei 
dieser anerkannten Gütestelle wird die Verjährung des Anspruchs, um den 
es geht, gehemmt. | 
   
      | 2. | Aus dem Gütestellenvergleich, der protokolliert wird, kann ebenso die 
Zwangsvollstreckung betrieben werden wie aus einem vor Gericht 
geschlossenen Vergleich.
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      | Für Einzelheiten und Fragen zu diesem Verfahren sprechen Sie uns bitte an! |